| 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | Hinweise | Authentische Kopien der Entscheidungen anfordern |
Liste
der laufenden Verfahren und der
Entscheidungen, die den in der Liste des
eingetragenen
Experten übertragen
wurden.
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bolognafierehotels.it | |
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sfortec.it | |
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dibellaluigi.it terapiadibella.it protocollodibella.it | |
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Wählen
Sie, um die Entscheidungen
in den bereits abgeschlossenen Verfahren anzuzeigen, den entsprechenden
Domainnamen.
Die
vorstehende Liste umfasst
die Entscheidungen und Verfahren, die den in der C.r.d.d.-Liste
eingeschriebenen
Experten übertragen wurden, auch wenn Sie im Auftrag anderer
Diensteanbieter
durchgeführt wurden, in denen die Experten durch die C.r.d.d.
eingeschrieben
sind.
Als
Datum des Beginns der
laufenden Verfahren wird das des Klageeingangs beim Diensteanbieter
angezeigt.
Sobald
der Beweis für
den Klageeingang beim Beschwerdegegner vorliegt (was laut Naming Rules,
Benennungsregeln, als Verfahrensbeginn angesehen wird), wird
das
Datum korrigiert und das Datum des Klageeingangs beim Diensteanbieter
wird
durch das des Verfahrensbeginns ersetzt, wie von den Naming Rules
vorgesehen.
Als
Tag des Verfahrensabschlusses
wird jener angegeben, an dem die Entscheidung des Kollegiums
gefällt
wird.
Der
Ausgang der Klage kann
sein: angenommen (d.h. der Domainname wir dem Kläger
übertragen);
abgelehnt (der Domainname bleibt bei demjenigen, dem er
ursprünglich
zugeteilt wurde); gestrichen (im Laufe des Verfahrens wurde ein
gerichtliches
Verfahren eingeleitet); Klageverzicht (der Kläger hat auf die
Klage
verzichtet); Verzicht auf die Domain durch den Klagegegner (d.h. das
Verfahren
wird aufgrund des Verzichts des Klagegegners auf den eingeforderten
Domainnamen
als gelöscht erklärt);
durch
Vergleich beendet
(wenn aufgrund eines Vergleichs zwischen den Parteien keine
Streitursache
mehr vorliegt); unzulässig (die Klage wurde eingereicht,
obwohl schon
ein Gerichts- oder Schiedsverfahren lief, oder der Domainname wurde
nicht
zuvor bei der Registration Authority angefochten).
Authentische Kopien der Entscheidungen der Experten, die in die C.r.d.d.-Liste eingetragen sind, deren Übereinstimmung mit dem vom Kollegium unterzeichneten Original durch den rechtlichen Vertreter der C.r.d.d. bestätigt wird, können gegen Zahlung eines Pauschalbetrages für die Kopiekosten, die Bestätigung und Postgebühren in der Höhe von Euro 60.00 zuzüglich MwSt., wenn anwendbar, angefordert werden.Die Zahlung kann auf dem gleichen Wege wie für die Verfahrenskosten zur Neuvergabe vorgesehen erfolgen.
Aktualisierung: 11/11/2005
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